Satzung

§ 1 Allgemeines

Anglerfans.de nennt sich eine Gruppe verrückter Angler die auf deutschen und internationalen Gewässern dem Fischfang frönen. Diese Satzung dient zur besseren Verständigung aller Mitglieder und zur Festlegung verschiedenster Grundregeln und Grundrechte der einzelnen Teilnehmer an Aktivitäten von Anglerfans.de.

§ 2 Mitglieder

Mitglied von Anglerfans.de kann jeder in Deutschland lebende Staatsangehörige werden wenn er mindestens durch 2 aktive Mitglieder von Anglerfans.de vorgeschlagen wird. Gibt es nur ein Stimmveto kann die Aufnahme nicht erfolgen. Stimmberechtigt sind dabei alle Mitglieder die im Mai 2004 in Norwegen auf der Gründungsversammlung anwesend waren. Eine Mitgliedschaft kann ebenfalls aberkannt werden. Dazu benötigt werden 2 Stimmen. Jedes neu aufgenommene Mitglied hat sein Können durch ein ausgezeichnetes Catering in fester und flüssiger Form zu beweisen. Alle aktiven Mitglieder haben das Anrecht jede geplante Tour von Anglerfans.de zu begleiten. Jedes Mitglied muss einen Decknamen erhalten. Dieser wird von der Gruppe festgelegt. Passive Mitgliedschaften sind zugelassen.

§ 3 Beiträge

Die zu entrichtenden Beiträge von Anglerfans.de betragen pro Mitglied 10 € pro Monat, zahlbar an jedem ersten des aktuellen Monats. Die Monatsbeiträge sind entrichten, egal ob aktiv an Angeltouren teilgenommen wird oder nicht. Hierbei wird es gern gesehen, wenn das jeweilige Mitglied den Bankeinzug von seinem Konto möglich macht. Außerdem wird eine Gebühr für jede Teilnahme an Kutter-Touren auf dem Vereinskutter "Dorschjäger" oder der "Pommern" fällig. Die Teilnahme pro Tour, pro Person wird mit 20,00 € in die Clubkasse entschädigt. Wird ein teilnehmendes oder aktives oder passives Mitglied von Anglerfans.de nicht bei seinem Decknamen gerufen so ist 1,00 € in die Clubkasse zu zahlen. Dies gilt ebenfalls für alle Personen die nicht Mitglied sind aber trotzdem über einen Decknamen verfügen.

§ 4 Vorstand

Anglerfans.de wählt einen Präsidenten, einen Schatzmeister und einen Pressesprecher. Der Präsident hat das Vetorecht für und gegen jede Entscheidung der Mitglieder. Er ist alleinvertretungsberechtigt. Er ist zur Sorgfalt verpflichtet und führt die Geschicke des Vereins. Er wird alle 3 Jahre von der Vollversammlung gewählt. Diese ist in Norwegen durchzuführen. Die Anzugsordnung zu öffentlichen Auftritten der Anglerfans wird ausschließlich vom Präsidenten oder seinem Vize festgelegt.

§ 5 Wettkämpfe

Anglerfans.de führt regelmäßig Angelwettbewerbe durch. Die Teilnahme an einem Wettbewerb kostet 50,00€. Die Summe ist vor Beginn des Wettbewerbes beim Präsidenten einzuzahlen. Ist der Präsident verhindert bestellt er einen Stellvertreter. Das Regelwerk wird vor Beginn jeder Veranstaltung vom Präsidenten bekannt gegeben und wird von jedem teilnehmenden Mitglied akzeptiert. Der Gewinn wird in der Regel in die Clubkasse gespendet. Ausnahmen sind erlaubt aber unerwünscht und können den Ausschluss von Anglerfans.de nach sich ziehen. Wird ein Mitglied mehr als 3 x ununterbrochen zu Wettkämpfen eingeladen und erscheint nicht, kann dies den Ausschluss zur Folge haben. Jedes Mitglied verpflichtet sich zu Sportlichkeit und Fairness.

§ 6 Beistandsklausel

Gerät ein Mitglied von Anglerfans.de in Not oder benötigt Hilfe so ist ihm diese von jedem anderen Mitglied ohne Fragen zu gewähren. Not- oder Hilfssituationen definiert jedes Mitglied selbst (Trunkenheit, Skattipps, etc.).

§ 7 Gerichtsstand

Gerichtsstand von Anglerfans.de ist das Vereinslokal Restaurant "Zum Achter" in Zechlinerhütte. Alle Streitigkeiten sind hier zu ertränken und danach zu vergessen. Ist ein Mitglied danach noch nachtragend kann dies zum Ausschluss führen oder mit Saalrunden geahndet werden. Die Entscheidung dazu liegt beim Präsidenten.

Rheinsberg, 06.10.2004 (letzte Überarbeitung am 09.10.2012)

Gerdi

Präsident 2004 - 2015